Wer darf eigentlich heilen?
Wichtige Infos zur Heilerlaubnis und rechtlichen Grundlagen
Immer wieder begegnet mir die Frage: „Wer darf eigentlich was behandeln?“ oder „Wer ist überhaupt befugt zu heilen?“
Diese Unsicherheit betrifft viele Menschen und leider wird sie auch von einigen Gewerbetreibenden ausgenutzt. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, hier Klarheit zu schaffen.
Was sagt das Gesetz?
Bereits seit 1939 gibt es ein klares Gesetz:
Das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, auch bekannt als Heilpraktikergesetz. Dort steht:
„Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen – auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“
Und gleich im §1 heißt es:
„Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.“
Diese Erlaubnis erhält ausschließlich ein Heilpraktiker, Ärztinnen und Ärzte sind hiervon durch ihre Approbation natürlich ausgenommen.
Missverständnisse rund um „Therapie“ und „Praxis“
Begriffe wie „Therapeutin“ oder „Praxis XYZ“ klingen oft offiziell, doch wusstest du, dass weder „Therapeut“ noch „Praxis“ geschützte Begriffe sind?
Das bedeutet: Jeder darf sich so nennen. Und genau hier beginnt die Verwirrung für viele Patientinnen und Patienten.
Was darf wer – und was nicht?
Hier einige Beispiele, wann eine Heilerlaubnis notwendig ist – und wann nicht:
❌ Ohne Heilerlaubnis nicht erlaubt:
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Du hast Rückenschmerzen und gehst zur „Massagetherapeutin“ – sie darf nur entspannende Massagen anbieten, keine medizinische Behandlung. Selbst ein Physiotherapeut, der keine Heilpraktikerzulassung hat, darf dir in diesem Fall nicht helfen.
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Du leidest unter Migräne und suchst eine „Migränetherapeutin“ auf – sie darf dich nicht diagnostizieren oder behandeln.
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Du hast chronische Verdauungsprobleme und wendest dich an eine „Stoffwechseltherapeutin“ für eine Stuhluntersuchung – auch das ist ohne Heilerlaubnis nicht erlaubt.
✅ Erlaubt mit Heilerlaubnis (z. B. als Heilpraktiker/in):
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Diagnosen stellen
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Krankheiten behandeln oder lindern
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Therapien individuell auf Beschwerden abstimmen
👩⚕️ Physiotherapeuten und Osteopathen dürfen nur auf ärztliche Anordnung behandeln, da sie Gesundheitsfachberufe sind, keine Heilberufe im Sinne des Gesetzes.
Prävention darf jeder, Heilung nur mit Erlaubnis
Wichtig zu wissen: Präventiv zu arbeiten, also vorbeugend, ist grundsätzlich erlaubt.
Sobald jedoch eine Krankheit festgestellt, behandelt oder gelindert wird, greift das Heilpraktikergesetz. Dafür braucht es die entsprechende Zulassung.
Ein ausgebildeter Heilpraktiker stellt seine Heilerlaubnis offen dar, sei es auf der Webseite oder im Praxisraum.
Er wird regelmäßig vom Gesundheitsamt kontrolliert, legt eine umfassende Prüfung ab und verfügt über fundiertes medizinisches Wissen.
Warum das alles so wichtig ist?
Weil es um deine Gesundheit geht. Und weil du das Recht hast, in guten Händen zu sein, bei jemandem, der nicht nur Erfahrung und Wissen mitbringt, sondern auch rechtlich befugt ist, dich zu behandeln.
Ich weiß: Es ist manchmal schon schwer genug, den richtigen Therapeuten oder die passende Begleitung zu finden. Aber wenn du weißt, worauf du achten kannst, schützt du dich und deine Gesundheit.
Mein Herzens-Tipp an dich:
Gehe bei Beschwerden immer zu einer Person mit medizinischer Heilerlaubnis, sei es ein Arzt oder eine geprüfte Heilpraktikerin. So bist du auf der sicheren Seite.
Denn dein Vertrauen verdient Wissen, Erfahrung und rechtliche Sicherheit. Und genau dafür bin ich da. 💚
Wenn du Fragen hast oder dir unsicher bist, melde dich gern.
Ich begleite dich mit Erfahrung, Herz und fundiertem Fachwissen auf deinem Weg zur ganzheitlichen Gesundheit.